Elternbeiträge (monatlich)
gültig ab 01.01.2024

Staatlicher Zuschuss zum Kindergartenbeitrag
Der Freistaat Bayern gewährt seit April 2019 für jedes Kind ab dem 1. Kindergartenjahr bis zum Eintritt in die Schule einen Zuschuss zum Kindergartenbeitrag von 100,- € monatlich. Der Zuschuss ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt und wird ab dem 01.09. des Kalenderjahres gewährt, in dem das Kind drei Jahre alt wird (siehe Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales).

Der Zuschussbeitrag wird bei der monatlichen Abbuchung bereits abgezogen. Ist der von den Eltern zu zahlende Beitrag niedriger als 100,- €, fällt für die Eltern kein Beitrag mehr an. Ist der Beitrag höher als 100,- € zahlen die Eltern nur den darüber hinausgehenden Betrag.

Kinderkrippe (Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren)

4-5 Std.290,- €
5-6 Std. 330,- €
6-7 Std.360,- €
7-8 Std.390,- €
8-9 Std.420,- €
Eingewöhnung290,- €

Kindergarten (Kinder im Alter von 3 Jahren – Schuleintritt)

4-5 Std. 190,- €minus 100,- € Zuschuss 90,- €
5-6 Std. 200,- €minus 100,- € Zuschuss 100,- €
6-7 Std.210,- €minus 100,- € Zuschuss 110,- €
7-8 Std.220- € minus 100,- € Zuschuss 120,- €
8-9 Std.230,- €minus 100,- € Zuschuss 130,- €

Freiland (Kinder im Alter von 2-3 Jahren)

4-5 Std.290,- €
5-6 Std. 330,- €
6-7 Std.360,- €
7-8 Std.390,- €
8-9 Std.420,- €

Freiland (Kinder im Alter von 3-4 Jahren)

4-5 Std.200,- €
5-6 Std. 230,- €
6-7 Std.260,- €
7-8 Std.290,- €
8-9 Std.320,- €

Sonstige Gebühren (für alle Gruppen)

Essensgeld110,- €
Spielgeld7,- €